RECHTLICHE INFORMATIONEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen ElbeCore – Thomas Hänel, Birkenstraße 46, 01328 Dresden, Deutschland, und seinen Kunden, soweit im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

ElbeCore richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Diese AGB gelten daher für Geschäfte mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ElbeCore ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Leistungen von ElbeCore

ElbeCore übernimmt insbesondere die technische Beschaffung und Koordination von CNC-Komponenten und weiteren technischen Bauteilen. Die Leistung kann je nach Auftrag insbesondere die technische Klärung, Anfrage und Auswahl geeigneter Fertigungspartner, Kalkulation, Beschaffung, Qualitätsabstimmung, Nachbearbeitung sowie Koordination der Lieferung umfassen.

ElbeCore kauft im Rahmen des jeweiligen Geschäfts fertige Komponenten bzw. vereinbarte Fertigungsleistungen bei geeigneten Liefer- und Fertigungspartnern ein und liefert diese an den Kunden weiter. Umfang und Beschaffenheit der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.

3. Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist, sind Angebote 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der Bestellung zustande.

Die Annahme einer Bestellung oder die Ausführung einer Lieferung stellt keine Anerkennung entgegenstehender Einkaufsbedingungen des Kunden dar.

Technische Unterlagen, Zeichnungen und sonstige Angaben des Kunden werden Bestandteil des Auftrags, soweit sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich berücksichtigt wurden.

4. Preise, Verpackung und Versand

Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Verpackungs-, Versand-, Transport-, Versicherungs-, Zoll-, Einfuhr- und sonstige Nebenkosten werden entsprechend dem jeweiligen Angebot berechnet oder sind vom Kunden zu tragen, soweit dies vereinbart wurde.

Bei internationalen Lieferungen trägt der Kunde die von ihm nach dem vereinbarten Liefer- bzw. Incoterm zu übernehmenden Einfuhrabgaben, Zölle und sonstigen Kosten.

5. Technische Unterlagen und Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt ElbeCore die für die Bearbeitung der Anfrage erforderlichen technischen Informationen vollständig und richtig zur Verfügung. Dazu können insbesondere Zeichnungen, CAD-Daten, Spezifikationen, Toleranzen, Werkstoffangaben, Oberflächenanforderungen, Prüfanforderungen und Liefertermine gehören.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Nutzung und Übermittlung der von ihm bereitgestellten Unterlagen berechtigt ist und dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden.

Änderungen technischer Anforderungen nach Auftragserteilung können Auswirkungen auf Preis, Lieferzeit und technische Machbarkeit haben. Sie bedürfen einer Abstimmung und können zu einer Anpassung der vereinbarten Leistungen führen.

6. Technische Prüfung und Fertigungspartner

ElbeCore koordiniert die technische Beschaffung auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Soweit für die Anfrage erforderlich, kann ElbeCore technische Unterlagen an ausgewählte Fertigungs- oder Lieferpartner übermitteln.

ElbeCore entscheidet über die Auswahl geeigneter Beschaffungs- und Fertigungspartner nach technischen, qualitativen, terminlichen und wirtschaftlichen Kriterien.

Eine bestimmte Fertigungstechnologie, ein bestimmter Fertigungsstandort oder ein bestimmter Lieferpartner wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

7. Liefertermine und Lieferfristen

Liefertermine und Lieferfristen werden im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart.

Lieferfristen beginnen grundsätzlich erst, wenn alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen technischen Angaben, Freigaben und sonstigen Mitwirkungen des Kunden vorliegen.

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

Bei Verzögerungen, die außerhalb des Einflussbereichs von ElbeCore liegen, insbesondere bei Verzögerungen von Liefer- oder Fertigungspartnern, Transportdienstleistern, Behörden, Zollstellen oder aufgrund höherer Gewalt, verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

Dies gilt auch für unvorhersehbare Störungen der Lieferkette, soweit ElbeCore diese nicht zu vertreten hat.

8. Lieferung, Gefahrübergang und Transportschäden

Sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

Der Gefahrübergang richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften beziehungsweise nach dem im Einzelvertrag vereinbarten Incoterm.

Der Kunde hat die Lieferung nach Erhalt im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs auf Vollständigkeit, Identität und äußerlich erkennbare Transportschäden zu prüfen.

Erkennbare Transportschäden sind dem Transportdienstleister und ElbeCore möglichst unverzüglich zu dokumentieren und mitzuteilen.

9. Zahlung und Zahlungsverzug

Die Zahlungsfrist ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind Rechnungen innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. ElbeCore ist insbesondere berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und weitere gesetzlich zulässige Verzugsschäden geltend zu machen.

Bei erheblichem Zahlungsverzug kann ElbeCore weitere Lieferungen und Leistungen bis zur Klärung bzw. zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

10. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum von ElbeCore, soweit ein Eigentumsvorbehalt gesetzlich zulässig ist.

Der Kunde darf Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsgang weiterveräußern, sofern er nicht in Zahlungsverzug gerät und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Der Kunde ist verpflichtet, ElbeCore unverzüglich über Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware zu informieren.

11. Prüfung, Mängelanzeige und Gewährleistung

Der Kunde hat die gelieferten Waren nach Erhalt im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs unverzüglich auf Menge, Identität und erkennbare Mängel zu prüfen.

Erkennbare Mängel sind ElbeCore unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens innerhalb der gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich mitzuteilen.

ElbeCore gewährleistet die vereinbarte Beschaffenheit der gelieferten Komponenten nach den gesetzlichen Vorschriften und den im jeweiligen Auftrag vereinbarten technischen Anforderungen.

Bei berechtigten Mängeln ist ElbeCore zunächst zur Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt. Art und Umfang der Nacherfüllung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Gewährleistung setzt voraus, dass die gelieferten Produkte bestimmungsgemäß und entsprechend den vereinbarten technischen Vorgaben verwendet werden.

12. Qualitätsanforderungen und Prüfunterlagen

Soweit im Angebot oder Auftrag vereinbart, können insbesondere Prüfprotokolle, Messberichte, Materialzeugnisse, Werkszeugnisse, Oberflächen- oder Wärmebehandlungsnachweise sowie weitere Qualitätsdokumentationen Bestandteil der Lieferung sein.

Eine bestimmte Prüf- oder Dokumentationsleistung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

Bei kundenspezifischen Bauteilen sind die vom Kunden freigegebenen Zeichnungen und technischen Spezifikationen maßgeblich.

13. Vertraulichkeit

ElbeCore behandelt technische und geschäftliche Informationen des Kunden vertraulich und gibt diese nur weiter, soweit dies zur Bearbeitung und Durchführung des konkreten Auftrags erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich gemachte vertrauliche Informationen von ElbeCore vertraulich zu behandeln.

ElbeCore ist berechtigt, technische Unterlagen unter Verwendung von ElbeCore-Projekt- oder Teilenummern an ausgewählte Fertigungspartner zu übermitteln, soweit dies für die Beschaffung erforderlich ist. Identifizierende Informationen des Kunden werden dabei nur übermittelt, soweit dies für die konkrete Auftragsdurchführung erforderlich ist.

14. Schutzrechte und Nutzungsrechte

Der Kunde bleibt für die von ihm bereitgestellten Zeichnungen, CAD-Daten, Texte, Marken und sonstigen Unterlagen verantwortlich und versichert, dass deren Nutzung im Rahmen des Auftrags keine Rechte Dritter verletzt.

Eine Nutzung der Unterlagen des Kunden zu anderen Zwecken als zur Bearbeitung und Durchführung des Auftrags erfolgt nicht, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Der Kunde stellt ElbeCore von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung von Schutzrechten durch bereitgestellte Unterlagen entstehen, soweit gesetzlich zulässig.

15. Außenwirtschaft, Sanktionen und Einfuhr

Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass keine zwingenden Vorschriften des deutschen, europäischen oder sonst anwendbaren Außenwirtschafts-, Exportkontroll- oder Sanktionsrechts entgegenstehen.

Der Kunde stellt ElbeCore die Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die für eine rechtmäßige Ausfuhr, Verbringung oder Einfuhr erforderlich sind, soweit diese aus seinem Verantwortungsbereich stammen.

Verzögerungen oder eine Nichtdurchführung aufgrund zwingender gesetzlicher Verbote oder behördlicher Maßnahmen bleiben vorbehalten.

16. Haftung

ElbeCore haftet nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

Eine Haftung von ElbeCore für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ElbeCore ausschließlich für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen einer gesetzlich zwingenden Haftung.

Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

17. Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Vertragspartei, insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terrorakte, behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebs- oder IT-Störungen, Energieausfälle, erhebliche Lieferkettenstörungen, Pandemien oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, können die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht befreien, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

18. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit gesetzlich zulässig.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dessen Ausschluss gesetzlich zulässig ist.

Soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung vorliegen, wird als Gerichtsstand Dresden vereinbart.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

20. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Hinweis:
Diese AGB sind auf das derzeitige B2B-Geschäftsmodell von ElbeCore als technische Beschaffungs- und Handelsorganisation ausgerichtet. Bei wesentlichen Änderungen des Geschäftsmodells oder bei besonderen Vertragsmodellen sollten die AGB entsprechend angepasst und rechtlich geprüft werden.

ElbeCore – Thomas Hänel
Birkenstraße 46 · 01328 Dresden
info@elbecore.de